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Vorratsdatenspeicherung gerichtlich ausgesetzt

Münster. Die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ist mit EU-Recht nicht vereinbar. Telekommunikationsunternehmen können deshalb nicht verpflichtet werden, ab dem 1. Juli die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bürger zehn Wochen lang zu speichern, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in einem Beschluss vom Donnerstag entschied. Das Gericht verwies zur Begründung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshof, das im vergangenen Dezember die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in der Europäischen Union gekippt hatte. Eine weitere Klage ist beim Bundesverfassungsgericht anhängig. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 24.06.2017, Seite 2, Inland

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