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Homophobie: Urteil ­gegen Russland

Strasbourg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland wegen seiner Gesetze zur Homosexualität verurteilt. Das Verbot von »Propaganda für Homosexualität« verstößt aus Sicht der Strasbourger Richter gegen die Meinungsfreiheit und das Diskriminierungsverbot. Es erfülle keinen legitimen öffentlichen Zweck und fördere vielmehr Homophobie, heißt es in dem Urteil von Dienstag. In Russland wird seit 2013 bestraft, wer sich in Anwesenheit Minderjähriger positiv über Homosexualität äußert. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 21.06.2017, Seite 7, Ausland

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