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Suchttherapie wegen ­Schüssen auf Asylunterkunft

Frankfurt am Main. Weil er betrunken mit einer Gaspistole mehrmals auf eine Asylunterkunft im Rhein-Main-Gebiet geschossen hat, muss ein Mann eine Suchttherapie absolvieren. Sollte er das vom Gericht verfügte Alkoholverbot nicht durchhalten und an wöchentlichen Therapiegesprächen nicht teilnehmen, muss er dauerhaft in eine Suchtklinik, hieß es am Donnerstag in einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main. Der Angeklagte hatte vor Gericht eingeräumt, im April 2015 unter Alkohol­einfluss die Schüsse aus einer Gaspistole auf die Unterkunft in Hofheim am Taunus abgegeben zu haben. Es entstand ein Sachschaden von rund 600 Euro. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 21.04.2017, Seite 2, Inland

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