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»Fehlerkette« im Fall Dschaber Al-Bakr

Dresden. Im Zusammenhang mit dem Fall des Terrorverdächtigen Dschaber Al-Bakr hat eine Expertenkommission eine »Fehlerkette« und Regelverletzungen bei der sächsischen Polizei und beim Justizvollzug festgestellt. So habe es während des Polizeieinsatzes keinen funktionsfähigen Führungsstab sowie erhebliche Kommunikationsdefizite gegeben, sagte der ehemalige Bundesverfassungsrichter Herbert Landau bei der Vorstellung des Untersuchungsberichts am Dienstag in Dresden. So konnte Al-Bakr im vergangenen Oktober in Chemnitz zunächst entwischen. Der Syrer flüchtete anschließend nach Leipzig, wo er von mehreren Landsleuten überwältigt wurde. Am 12. Oktober erhängte sich Al-Bakr in der Justizvollzugsanstalt Leipzig. In der JVA (Foto) habe es eine »Fülle von Fehlentscheidungen« gegeben. Staatsanwälte und Gerichte hätten unter anderem die Vollzugsbeamten nur unzureichend über den Gefangenen in Kenntnis gesetzt. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 25.01.2017, Seite 1, Inland

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