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NSU-Prozess: Erneuter Befangenheitsantrag

München. Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe hat im NSU-Prozess am letzten Verhandlungstag in diesem Jahr erneut einen Befangenheitsantrag gegen die Richter gestellt. Einer ihrer Pflichtverteidiger, Wolfgang Stahl, warf dem Oberlandesgericht München vor, Kritik am psychiatrischen Gutachten über Zschäpe abgelehnt zu haben – mit »nicht nur den Anschein der Willkür weckenden Begründungen«. Stahl sprach auch im Namen seiner Kollegen Wolfgang Heer und Anja Sturm. Alle drei sind seit Prozessbeginn Zschäpes Pflichtverteidiger, ihr Verhältnis zur Mandantin gilt als zerrüttet. Hermann Borchert, einer ihrer beiden Vertrauensanwälte, stellte den Antrag dann in Zschäpes Namen neu und sagte, sie übernehme die Begründungen der drei Pflichtverteidiger. Der Prozess soll am 10. Januar 2017 fortgesetzt werden. Zschäpe droht unter anderem wegen zehnfachen Mordes lebenslange Haft. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 22.12.2016, Seite 1, Inland

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