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Gerichtliche Schlappe für von der Leyen

Frankfurt am Main. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen hat im Streit mit Heckler & Koch um das Sturmgewehr G36 vor Gericht eine Niederlage erlitten. Die Bundeswehr könne keinen Schadenersatz für die von ihr als mangelhaft kritisierte Waffe gelten machen, urteilte das Landgericht Koblenz am Freitag. Das Gewehr weiche nicht von der 2013 vertraglich vorausgesetzten Beschaffenheit ab.

Experten hatten unter extremen Bedingungen mangelnde Treffgenauigkeit der Waffe festgestellt. Die Bundeswehr verlangte deshalb von dem Hersteller Schadenersatz. (Reuters/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 03.09.2016, Seite 2, Inland

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