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Auskunftspflicht zur Vaterschaft

Berlin. Bei Zweifeln an der Vaterschaft eines Kindes sollen Mütter künftig zur Auskunft über den leiblichen Vater verpflichtet werden. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD). Als Begründung wird angegeben, die Rückforderung von Unterhaltskosten durch den sogenannten Scheinvater solle erleichtert werden. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 01.09.2016, Seite 5, Inland

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