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Gegen Ausnahmen beim Mindestlohn

Erfurt. Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, sieht Forderungen nach Ausnahmen für Flüchtlinge beim Mindestlohn skeptisch. Eine derartige Sonderregelung müsse sich am verfassungsmäßig garantierten Gleichheitsgebot messen lassen, sagte Schmidt gegenüber dpa laut Meldung vom Mittwoch. »Man kann nicht beliebig sagen, diese Arbeitnehmer bekommen es, und jene Arbeitnehmer bekommen es nicht.« (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 07.01.2016, Seite 5, Inland

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