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Gesetz zur Leiharbeit in der Schublade

Düsseldorf. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will das vielfach kritisierte Gesetz zu Leiharbeit und Werkverträgen Anfang 2016 auf den Weg bringen. »Es ist fest vereinbart, dass der Gesetzentwurf im Januar in die Ressortabstimmung geht«, sagte Nahles der Rheinischen Post vom Mittwoch. Das Gesetz soll Missbrauch der Verträge einschränken. So soll unter anderem verhindert werden, dass Leiharbeiter als Streikbrecher in Unternehmen eingesetzt werden, und Betriebsräte sollen besser informiert werden. Durch das Gesetz könnten Leiharbeiter künftig nur noch maximal 18 Monate ununterbrochen eingesetzt werden dürfen. Ausnahmen sollen aber angeblich für Unternehmen gelten, die Mitglied in einem tarifgebundenen Verband sind. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 31.12.2015, Seite 5, Inland

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