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BGH kippt Gema-Gebühr für Wohnungseigentümer
Karlsruhe. Die Musikverwertungsgesellschaft Gema hat im Streit mit Wohnungseigentümern eine Niederlage vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erlitten. Das Gericht entschied am Donnerstag, dass die Gema von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), die Radio- und TV-Sendungen über eine Gemeinschaftsantenne empfangen keine Lizenzgebühren mehr verlangen darf. Die Versorgung der Wohnungen mit den Programmen stelle »keine öffentliche Wiedergabe« urheberrechtlich geschützter Werke dar, sondern geschehe letztlich in »privatem« Rahmen, betonte der BGH (Az. I ZR 228/14). (Reuters/jW)
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