Zum Inhalt der Seite

BGH kippt Gema-Gebühr für Wohnungseigentümer

Karlsruhe. Die Musikverwertungsgesellschaft Gema hat im Streit mit Wohnungseigentümern eine Niederlage vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erlitten. Das Gericht entschied am Donnerstag, dass die Gema von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), die Radio- und TV-Sendungen über eine Gemeinschaftsantenne empfangen keine Lizenzgebühren mehr verlangen darf. Die Versorgung der Wohnungen mit den Programmen stelle »keine öffentliche Wiedergabe« urheberrechtlich geschützter Werke dar, sondern geschehe letztlich in »privatem« Rahmen, betonte der BGH (Az. I ZR 228/14). (Reuters/jW)

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 18.09.2015, Seite 2, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen