Hartz IV: Zwangsverrentung rechtmäßig
Kassel. Hartz-IV-Bezieher können von Jobcentern vorzeitig in Rente geschickt werden und müssen Abschläge bei der Altersrente akzeptieren. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel fällte am Mittwoch ein entsprechendes Grundsatzurteil (AZ: B 14 AS 1/15 R). Im konkreten Fall hatte ein Betroffener aus Duisburg (Nordrhein-Westfalen) gegen das dortige Jobcenter prozessiert. Seine abschlagsfreie Regelaltersrente von rund 924 Euro reduziert sich durch Zwangsverrentung um etwa 77 Euro. Die Bezieher von Grundsicherungsleistungen können grundsätzlich von den Jobcentern angewiesen werden, eine mit 63 Jahren beginnende Altersrente zu beantragen. (dpa/jW)
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