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Kopftuchverbot für Lehrkräfte gekippt

Karlsruhe. Der Staat darf muslimischen Lehrerinnen das Tragen von Kopftüchern nicht grundsätzlich verbieten. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Freitag bekannt gewordenen Urteil entschieden. Voraussetzung für Verbote sei eine »hinreichend konkrete Gefahr« für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität – etwa, wenn die Frage nach dem Kopftuch zu erheblichen Auseinandersetzungen in der Schule führt. Das Gericht korrigiert damit ein Urteil von 2003, das vorsorgliche Kopftuchverbote erlaubt hatte. Der Erste Senat gab nun zwei muslimischen Lehrerinnen recht, die dagegen in Nordrhein-Westfalen vorgegangen waren, und kippte eine Vorschrift im Landesschulgesetz, nach der christliche Werte und Traditionen bevorzugt werden sollen. Das benachteilige andere Religionen und sei daher nichtig. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 14.03.2015, Seite 1, Inland

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