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Deutscher Alleingang bei Vorratsdatenspeicherung

Berlin. Die Bundesregierung arbeitet an einem Entwurf für ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Da es mittelfristig keine EU-weite Regelung geben wird, plane die Regierung nun einen deutschen Alleingang bei der systematischen Speicherung von Telefon- und Internetdaten, berichtet der Spiegel. Über das Thema gebe es direkte Gespräche zwischen Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD). Mögliche Fristen für die Dauer der Speicherung wurden bisher nicht genannt. Der Spiegel schreibt, ein möglicher Kompromiss mit Maas könnte darin bestehen, dass Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Anwälte oder Journalisten von der Erfassung ausgenommen werden. Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums wollte sich zu der Frage, ob und wann ein Gesetzentwurf zu erwarten sei, nicht äußern. Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter Thilo Weichert würde eine begrenzte Vorratsdatenspeicherung begrüßen. »Die unsichere Situation, die wir über Jahre hin hatten, ist nicht tolerierbar«, sagte Weichert. Er sei für eine «ganz kurze Frist», in der Daten gespeichert werden dürfen. Das Bundesverfassungsgericht hatte ein Gesetz, das eine Mindestspeicherzeit von sechs Monaten vorsah, 2010 verworfen. Der Europäische Gerichtshof kippte eine EU-Regelung zur Vorratsdatenspeicherung 2014. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 09.03.2015, Seite 2, Inland

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