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Aus: Ausgabe vom 13.02.2015, Seite 4 / Inland

Karlsruhe will Transparenz vor Gericht

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Notwendigkeit der Transparenz bei gerichtlichen »Deals« betont. Bei solchen Absprachen verständigen sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Angeklagte auf einen Strafrahmen. Selbst wenn es in diesen Gesprächen keine Einigung gibt, muss ein Richter in der Hauptverhandlung den wesentlichen Inhalt mitteilen, entschied das höchste deutsche Gericht in zwei am Donnerstag veröffentlichten Beschlüssen. (dpa/jW)

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