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22.10.2014

Spät und auf Anfrage

Bundesverfassungsgericht: Regierung muss Parlament erst nach Entscheidung über Rüstungsexport Auskunft geben

Der Bundestag ist bei Entscheidungen über Rüstungsexporte weiterhin außen vor. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stützte am Dienstag die Haltung der Bundesregierung, wonach sie jede Auskunft zu Voranfragen von Rüstungsfirmen bei der Anbahnung von Waffenlieferungen verweigern darf. Das Interesse der Rüstungsunternehmen an Geheimhaltung bis zur endgültigen Genehmigungsentscheidung des Bundessicherheitsrates sei »höher zu bewerten als das Informationsinteresse ...

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