Zum Inhalt der Seite

Bombenbauer erzielt Teilerfolg vor BGH

Karlsruhe. Er wollte eine Bombe bauen, doch die Zutaten explodierten bereits im Küchenmixer. Das Landgericht Frankfurt am Main verurteilte einen Studenten deshalb 2013 zu drei Jahren Haft. Nun hat der mutmaßliche Islamist vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen Teilerfolg errungen: Das Gericht hob am Donnerstag seine Verurteilung wegen Attentatsvorbereitungen auf und wies den Fall zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurück.

Das Landgericht Frankfurt muß nun klären, ob der junge Mann damals schon fest zu einem Anschlag entschlossen war. Sollte das nicht der Fall sein, kann er mit einer milderen Strafe rechnen. Der Deutsche afghanischer Herkunft hatte sich im Internet eine Anleitung zum Bombenbau heruntergeladen. Beim Mischen im Januar 2011 waren die Zutaten explodiert. Er erlitt schwere Verbrennungen. Derzeit sitzt er in Untersuchungshaft.
Anzeige


In dem BGH-Grundsatzurteil heißt es nun, strafbar seien derartige Vorbereitungen nur, wenn der Täter zu einer schweren staatsgefährdenden Straftat wie einem Bombenanschlag »bereits fest entschlossen« sei.(dpa/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 09.05.2014, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!