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Neue Bürokratie beim Doppelpaß

Berlin. Das Bundeskabinett verabschiedete am Dienstag den Gesetzentwurf zur doppelten Staatsbürgerschaft. Demnach sollen junge Leute dauerhaft zwei Staatsangehörigkeiten haben dürfen, wenn sie in der BRD geboren sind und bis zum 21. Geburtstag mindestens acht Jahre hier gelebt oder sechs Jahre lang eine Schule besucht haben. Bislang müssen sich in Deutschland geborene Kinder aus Migrantenfamilien, die mit der Geburt zunächst den deutschen und einen anderen Paß bekommen, bis zum 23. Geburtstag für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Diese Optionspflicht betrifft vor allem Deutschtürken. Für viele andere Nationalitäten gelten Ausnahmen. Oppositionspolitiker und die Türkische Gemeinde kritisieren die Pläne als verfehlt. Der Optionszwang falle nicht weg, statt dessen entstehe neue Bürokratie. (dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 09.04.2014, Seite 5, Inland

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