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Sperrklausel von drei Prozent gekippt

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die in Deutschland geltende Drei-Prozent-Sperrklausel für die Europawahl im kommenden Mai aufgehoben. Sie verstößt gegen die Chancengleichheit der Parteien, wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschied. Damit haben nun auch kleine Parteien Chancen auf den Einzug ins Europäische Parlament. (AZ: 2 BvE 2/13 u.a.)

Geklagt hatten über 1100 Bürger sowie 19 Parteien, darunter die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), die Freien Wähler und die rechtsextreme NPD. Sie hatten sich darauf berufen, daß das Gericht bereits Ende 2011 die damals geltende Fünf-Prozent-Hürde bei Europawahlen gekippt hatte.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 27.02.2014, Seite 1, Inland

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