Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2024
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Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2024
Aus: Ausgabe vom 21.12.2013, Seite 16 / Aktion

Jahresauftakt: Rosa-Luxemburg-Konferenz vor Besucherrekord

Nicht nur in linken Medien wird die Rosa-Luxemburg-Konferenz gern als Neujahrsempfang der radikalen Linken bezeichnet. Eigentlich handelt es sich aber eher um einen Jahresauftakt, und zwar um einen zur revolutionären Aktion. Die Konferenzteilnehmer erarbeiten sich dafür Schwerpunkte und Handlungslinien und gehen so gestärkt in das angebrochene Jahr. Daß dabei über alle Organisations-, Sozialisations- und Altersunterschiede hinweg ein großartiges Gefühl des solidarischen Miteinanders entsteht, ist nahezu zwingend. Ein weiteres Merkmal ist der lebendige Internationalismus, der dieses Treffen von der inhaltlichen Konzeption über die Herkunft der Akteure und Besucher bis hin zur praxiswirksamen Ausstrahlung durchdringt.

All das trifft auf die diesjährige Konferenz im besonderen Maße zu. Schon jetzt läßt sich sagen, daß sie wichtige Orientierungen für die historische Debatte wie auch für den Kampf gegen den Krieg geben wird. Referenten, Diskutierende und Künstler aus fünf Kontinenten werden dazu ihren Beitrag leisten. Und auch die Besucher kommen aus immer mehr Ländern. Generell verzeichnen wir ein Interesse an der Konferenz wie nie zu vor. Weit über 800 Karten wurden bereits im Vorverkauf abgerufen. Das ist im Versand nur noch für jene Bestellungen möglich, die uns bis zum 22.12.13 erreichen. Danach können Konferenzkarten nur noch persönlich am Verlagssitz erworben werden. Reservierungen sichern einen Platz auf der Warteliste, nicht unbedingt den Kartenerwerb. Da nicht jedem Karteninhaber ein Platz im Hauptsaal garantiert werden kann, wird das Konferenzgeschehen in mehrere Säle und in die Foyers übertragen. Nur dadurch können wir auch am Veranstaltungstag noch Karten anbieten, doch läßt sich nicht sagen, wie lange. In jedem Fall lohnen sich rechtzeitiger Erwerb einer Gesamtkarte und frühzeitiges Erscheinen.


Verlag und Redaktion

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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