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Piraten klagen gegen Teilprivatisierung

Berlin. Die Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus hat beim Berliner Verfassungsgericht eine Organklage gegen die Teilprivatisierungsverträge der Berliner Wasserbetriebe eingereicht. Dies meldete die Bürgerinitiative Berliner Wassertisch am Donnerstag. Die Klage bezieht sich auf die in den Verträgen garantierten Gewinne für private Anteilseigner, die notfalls aus der Staatskasse finanziert werden müssen. Dies hebelt nach Meinung der Piraten das Budgetrecht der Abgeordneten aus: Für solche Sicherheitsübernahmen seien gesonderte, bisher nicht beschlossene Gesetze nötig. Der Berliner Verfassungsgerichtshof hatte die Gewinnklausel bereits 1999 als verfassungswidrig eingestuft. (bem)
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Erschienen in der Ausgabe vom 26.04.2013, Seite 2, Inland

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