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Ältere nichtehelich Geborene im Nachteil

Karlsruhe. Ältere nichtehelich geborene Menschen bleiben beim Erben auch weiterhin benachteiligt. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Regelung bestätigt, wonach vor dem 1. Juli 1949 geborene uneheliche Kinder weiterhin vom Erbe ihres Vaters ausgeschlossen sind, wenn dieser vor dem 29. Mai 2009 gestorben ist. Das Gericht wies damit in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluß die Beschwerden zweier Männer ab, die vor 1949 unehelich geboren worden waren. Ihre Väter waren 2006 und 2007 – und damit vor dem Stichtag – gestorben.

(dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 18.04.2013, Seite 4, Inland

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