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05.03.2013
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Leiharbeitstarif: Schluß damit!
Hintergrund ist, daß sowohl in einer EU-Richtlinie als auch im Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz (AÜG) der Grundsatz gleicher Bezahlung von Leih- und Stammbeschäftigten festgeschrieben ist. Allerdings kann dieser per Tarifvertrag unterlaufen werden. Nachdem die »christlichen« Gewerkschaften einen Dumpingvertrag unterzeichneten, handelte der DGB eine nur wenig bessere Vereinbarung aus. Die »christlichen« Tarife wurden später von den Gerichten für illegal erklärt, so daß nur noch der DGB-Vertrag einer gleichen Bezahlung von Leih- und Stammbeschäftigten entgegensteht.
Dennoch haben die DGB-Spitzen vor, den Leiharbeitstarif – der kürzlich in diversen Bereichen durch Branchenzuschläge ergänzt wurde – zu verlängern. Dagegen machen linke Gewerkschafter nun mobil – unter anderem mit dem genannten Aufruf, der unter www.Schluss-mit-Leiharbeit.tk unterschrieben werden kann. Viele Teilnehmer der Stuttgarter Konferenz taten das noch vor Ort. Einen Beschluß zum Thema fällte die Versammlung allerdings nicht, da zuvor nicht ausreichend Zeit war, das Thema ausführlich zu diskutieren. So stellen sich beispielsweise rechtliche Fragen, u.a. zu den Folgen einer Nachwirkung der Verträge (siehe jW vom 26. Januar).
(dab)
www. labournet.de/category/politik/alltag/leiharbeit
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