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Ökonomische Situation
Außerordentliche Generalversammlung der LPG junge Welt am 24.11.2012
Manche Leser sorgen sich, ob unsere Probleme auch in einer Stagnation der Genossenschaft begründet liegen könnten. Wer den täglichen Hinweis auf der Titelseite der jungen Welt aufmerksam verfolgt, wird schon daran erkennen, daß die Genossenschaft wächst. Dort verzeichnet ist die Zahl der Mitglieder, hinzu kommt, daß langjährige Mitglieder immer wieder Anteile aufstocken. Insgesamt könnte die junge Welt ohne Genossenschaft nicht überleben. Sie sichert auch in schwierigen Zeiten die Zahlungs- und Handlungsfähigkeit des Verlages. Das ändert nichts an der Tatsache, daß das grundlegende ökonomische Problem nur durch eine ausreichend große Zahl von Abonnements gelöst werden kann.
Die Genossenschaft ist aber nicht nur ein ökonomischer Faktor. Normalerweise verlangen die Eigentümer von Medien eine ordentliche Rendite für ihren Kapitaleinsatz. Wenn keine (oder zu wenig) Profite erwirtschaftet werden, wird der Laden dichtgemacht. Unsere Eigentümer wollen eine unabhängige, linke Tageszeitung. Aber auch wenn keine Profite erwirtschaftet werden müssen: Im Kapitalismus kann keine Zeitung überleben, wenn sie nicht zumindest die Kosten erwirtschaftet, die notwendig sind, um ein gutes Produkt herzustellen und zu verkaufen. Es sei denn, es fließen zusätzlich Gelder von Verlag, Partei, Kirche usw. in die Kassen – dann aber wird eine entsprechende inhaltliche Positionierung verlangt. Die junge Welt bleibt inhaltlich von der Genossenschaft unabhängig.
Als Mehrheitseigentümer beschäftigen sich die Genossinnen und Genossen allerdings in besonderem Maße mit dem ökonomischen Zustand ihres Verlages. Und weil der bedrohlich ist, hat der Vorstand der Genossenschaft beschlossen, für Samstag, den 24. November 2012, ab 13 Uhr, in der Ladengalerie der jungen Welt eine außerordentliche Generalversammlung einzuberufen. Es geht vor allem darum, was die Genossenschaft konkret zur Stabilisierung der jungen Welt beitragen kann.
Vorstand der Genossenschaft LPG junge Welt eG
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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