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05.11.2011
- → Aktion
Auf in den Kampf …
Unterdessen gehen die Vorbereitungen für die nächste Rosa-Luxemburg-Konferenz in die entscheidende Phase. Es werden Referentinnen und Referenten aus Indien, Brasilien, Kuba, Tunesien und wahrscheinlich auch aus Chile und dem Baskenland teilnehmen, die zum Thema »Wir verändern die Welt« sprechen werden. An der Konferenz beteiligen wird sich auch einer der »Cuban Five«. Die abschließende Podiumsdiskussion beschäftigt sich mit der Frage »Sozialismus oder Barbarei– welche Rolle spielt die Linkspartei?«. Wir werden weiter dafür kämpfen, daß auf dieser und den folgenden Konferenzen jeder sagen kann, was er denkt, ohne von der Staatsanwaltschaft verfolgt zu werden.
Wer viel kämpft, darf auch mal feiern – und das tun wir am 19. Dezember aus Anlaß des 80. Geburtstags von Franz Josef Degenhard und damit auch 50 Jahre eigenständige linke Kultur mit Relevanz! Die Liste der Künstler, die sein Werk mit Liedern im Berliner Ensemble ehren werden, steht mittlerweile fest. Es gab die Anregung von Autoren und Lesern der jungen Welt, dieses Konzert doch als Tournee in verschiedene Städte zu organisieren. Abgesehen davon, daß dies den Künstlern nicht möglich ist, sind wir keine Konzertagentur, sondern eine Tageszeitung. Dieses Konzert wird also etwas Einmaliges bleiben. Der Vorverkauf beginnt ab dem 15. November, entweder direkt an den Kassen des Berliner Ensembles oder über die Internetseite des Hauses. Wir empfehlen allen Interessierten, möglichst rasch Karten zu bestellen. Es könnte nämlich durchaus sein, daß bereits zum 80. Geburtstag des Meisters am 3. Dezember alle Karten verkauft sind.
Verlag, Redaktion, Genossenschaft
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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