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Aus: Ausgabe vom 07.09.2011, Seite 5 / Inland

Neuauflage von Schreiber-Prozeß

Karlsruhe. Der Fall des zu einer Haftstrafe verurteilten Waffenhändlers Karlheinz Schreiber muß in wesentlichen Teilen neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwies den Fall am Dienstag an das Landgericht Augsburg zurück, das Schreiber im vergangenen Jahr wegen Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilt hatte. Das Landgericht muß nun klären, ob Schreiber überhaupt in Deutschland steuerpflichtig war und ob der Vorwurf der Bestechung – wie in erster Instanz entschieden – tatsächlich verjährt ist.

Schreiber galt als Schlüsselfigur der CDU-Parteispendenaffäre, als Lobbyist soll er ein umfassendes Geflecht an Schmiergeldkonten unterhalten haben haben.
(AFP/jW)