Zum Inhalt der Seite

Chronik: Ein Jahr Kabinett Kraft

Am 9. Mai 2010 fanden in Nordrhein-Westfalen (NRW) Landtagswahlen statt. Sie galten als erster Test für die im Herbst 2009 gebildete Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP. Die CDU unter Ministerpräsident Jürgen Rüttgers verlor mehr als zehn Prozent, kam auf ihr schlechtestes Ergebnis in NRW überhaupt, wurde mit 34,6 Prozent aber stärkste Fraktion vor der SPD, die bei geringeren Verlusten auf 34,5 Prozent kam und damit auf das niedrigste Ergebnis seit 56 Jahren. Die Grünen verdoppelten fast ihren Anteil und erreichten 12,1 Prozent. Die FDP verbesserte sich leicht auf 6,7 Prozent, Die Linke zog mit 5,6 Prozent erstmals in den Landtag ein. CDU und SPD erhielten jeweils 67 der 181 Landtagsmandate, die Grünen erreichten 23 Sitze, die FDP 13 und Die Linke elf.

Am 14. Juli 2010 wurde die Spitzenkandidatin der SPD, Hannelore Kraft, im zweiten Wahlgang mit einfacher Mehrheit zur Ministerpräsidentin einer Minderheitsregierung aus Sozialdemokraten und Grünen gewählt. Beide Parteien hatten zuvor eine Tolerierungsvereinbarung mit Linkspartei oder FDP ausgeschlossen und kündigten an, auf wechselnde Unterstützung im Parlament zu setzen.
Anzeige


Die Koalition vereinbarte, das dreigliedrige Schulsystem abzuschaffen und durch eine Gemeinschaftsschule, die auf einer längeren Grundschulzeit aufbaut, zu ersetzen. Angekündigt ist ein neues Landespersonalvertretungsgesetz, das den Beschäftigten mehr Mitbestimmung einräumen soll. Laut Hannelore Kraft orientiert sich ihre Regierung am Ziel, die Energieversorgung vollständig aus regenerativen Quellen zu gewährleisten. Für eine Übergangsphase soll aber die Förderung einheimischer Kohle weiter unterstützt und der Bau entsprechender Kohlekraftwerke gestattet werden. Die Koalition schaffte im Februar 2011 die Studiengebühren zum kommenden Wintersemester ab. Am 15. März erklärte der Verfassungsgerichtshof NRW den von den Koalitionsparteien verabschiedeten Nachtragsetat für das Haushaltsjahr 2010 für verfassungswidrig. Als Begründung wurde vom Gericht die unzulässig hohe Verschuldung angeführt. (jW)
Themen:
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 19.07.2011, Seite 3, Schwerpunkt

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!