19.07.2011 / Schwerpunkt / Seite 3
Chronik: Ein Jahr Kabinett Kraft
Am 9. Mai 2010 fanden in Nordrhein-Westfalen (NRW) Landtagswahlen
statt. Sie galten als erster Test für die im Herbst 2009
gebildete Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP. Die CDU unter
Ministerpräsident Jürgen Rüttgers verlor mehr als
zehn Prozent, kam auf ihr schlechtestes Ergebnis in NRW
überhaupt, wurde mit 34,6 Prozent aber stärkste Fraktion
vor der SPD, die bei geringeren Verlusten auf 34,5 Prozent kam und
damit auf das niedrigste Ergebnis seit 56 Jahren. Die Grünen
verdoppelten fast ihren Anteil und erreichten 12,1 Prozent. Die FDP
verbesserte sich leicht auf 6,7 Prozent, Die Linke zog mit 5,6
Prozent erstmals in den Landtag ein. CDU und SPD erhielten jeweils
67 der 181 Landtagsmandate, die Grünen erreichten 23 Sitze,
die FDP 13 und Die Linke elf.
Am 14. Juli 2010 wurde die Spitzenkandidatin der SPD, Hannelore
Kraft, im zweiten Wahlgang mit einfacher Mehrheit zur
Ministerpräsidentin einer Minderheitsregierung aus
Sozialdemokraten und Grünen gewählt. Beide Parteien
hatten zuvor eine Tolerierungsvereinbarung mit Linkspartei oder FDP
ausgeschlossen und kündigten an, auf wechselnde
Unterstützung im Parlament zu setzen.
Die Koalition vereinbarte, das dreigliedrige Schulsystem
abzuschaffen und durch eine Gemeinschaftsschule, die auf einer
längeren Grundschulzeit aufbaut, zu ersetzen. Angekündigt
ist ein neues Landespersonalvertretungsgesetz, das den
Beschäftigten mehr Mitbestimmung einräumen soll. Laut
Hannelore Kraft orientiert sich ihre Regierung am Ziel, die
Energieversorgung vollständig aus regenerativen Quellen zu
gewährleisten. Für eine Übergangsphase soll aber die
Förderung einheimischer Kohle weiter unterstützt und der
Bau entsprechender Kohlekraftwerke gestattet werden. Die Koalition
schaffte im Februar 2011 die Studiengebühren zum kommenden
Wintersemester ab. Am 15. März erklärte der
Verfassungsgerichtshof NRW den von den Koalitionsparteien
verabschiedeten Nachtragsetat für das Haushaltsjahr 2010
für verfassungswidrig. Als Begründung wurde vom Gericht
die unzulässig hohe Verschuldung angeführt. (jW)
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