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Unfallrente darf angerechnet werden

Karlsruhe. Die Anrechnung von Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf Hartz-IV-Bezüge verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag bekanntgegebenen Beschluß. Die Verletztenrente sei keine zweckbestimmte Leistung, sondern diene ebenso wie Hartz-IV-Leistungen der Sicherung des Lebensunterhalts und dürfe deshalb angerechnet werden, hieß es zur Begründung. Die 3. Kammer des Ersten Senats nahm zwei diesbezügliche Verfassungsbeschwerden von Hartz-IV-Empfängern nicht zur Entscheidung an.

(dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 15.04.2011, Seite 2, Inland

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