15.04.2011 / Inland / Seite 2
Unfallrente darf angerechnet werden
Karlsruhe. Die Anrechnung von Renten aus der gesetzlichen
Unfallversicherung auf Hartz-IV-Bezüge verstößt
nicht gegen das Grundgesetz. Das entschied das
Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag bekanntgegebenen
Beschluß. Die Verletztenrente sei keine zweckbestimmte
Leistung, sondern diene ebenso wie Hartz-IV-Leistungen der
Sicherung des Lebensunterhalts und dürfe deshalb angerechnet
werden, hieß es zur Begründung. Die 3. Kammer des Ersten
Senats nahm zwei diesbezügliche Verfassungsbeschwerden von
Hartz-IV-Empfängern nicht zur Entscheidung an.
(dpa/jW)
https://www.jungewelt.de/artikel/162479.unfallrente-darf-angerechnet-werden.html