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Strahlenschäden

Angesichts der japanischen Atomkatastrophe in Fukushima weisen die IPPNW, die Vereinigung internationaler Ärzte für die Verhütung des Atomkriegs, darauf hin, daß auch die niedrigste Strahlendosis Schäden auslösen kann. Unterschieden wird zwischen zwei Szenarien: Einmal die akute Hochdosisstrahlung, der die Arbeiter und das Rettungspersonal am Reaktor ausgesetzt sind, zum anderen die mindestens Jahrzehnte andauernde chronische Niedrigstrahlung, der die Bevölkerung wie auch das Rettungspersonal in der Umgebung der Reaktoren in Fukushima ausgesetzt sind.

Akute Schäden (nach Minuten oder Stunden) oder subakute (nach Tagen oder Monaten) Sofortwirkungen beginnen ab 0,5 Sv (= 500 Millisievert) mit Übelkeit und Erbrechen. Zwischen 1 und 3 Sv (1000–3000 Millisievert) treten Blutungen und Schleimhautgeschwüre auf. Bei 5 Sv (5000 Millisievert) stirbt die Hälfte der Bestrahlten. Ab 10 Sv (10000 Millisievert) besteht keine Überlebenschance.


Mit Niedrigstrahlung hat man es im Bereich von 0 bis 0,5 Sv (0–500 Millisievert) zu tun. Diese Problematik war in den vergangenen 25 Jahren Gegenstand von Untersuchungen in Folge der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl sowie beispielsweise auch von Studien an Beschäftigten in Atomanlagen. Mögliche Krankheiten, die als Spätschäden infolge von Niedrigstrahlung entstehen, sind: Krebserkrankungen einschließlich Leukämien, genetische Schäden in den Folgegenerationen, schwere Fehlbildungen (u.a. Down-Syndrom, Totgeburten, Fehlgeburten), Herz-/Kreislaufschäden, Bluthochdruck, Diabetes, hirnorganische Veränderungen, Augenschäden, sowie eine allgemeine Infektionsanfälligkeit. (jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 17.03.2011, Seite 15, Natur & Wissenschaft

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