17.03.2011 / Natur & Wissenschaft / Seite 15
Strahlenschäden
Angesichts der japanischen Atomkatastrophe in Fukushima weisen die
IPPNW, die Vereinigung internationaler Ärzte für die
Verhütung des Atomkriegs, darauf hin, daß auch die
niedrigste Strahlendosis Schäden auslösen kann.
Unterschieden wird zwischen zwei Szenarien: Einmal die akute
Hochdosisstrahlung, der die Arbeiter und das Rettungspersonal am
Reaktor ausgesetzt sind, zum anderen die mindestens Jahrzehnte
andauernde chronische Niedrigstrahlung, der die Bevölkerung
wie auch das Rettungspersonal in der Umgebung der Reaktoren in
Fukushima ausgesetzt sind.
Akute Schäden (nach Minuten oder Stunden) oder subakute (nach
Tagen oder Monaten) Sofortwirkungen beginnen ab 0,5 Sv (= 500
Millisievert) mit Übelkeit und Erbrechen. Zwischen 1 und 3 Sv
(1000–3000 Millisievert) treten Blutungen und
Schleimhautgeschwüre auf. Bei 5 Sv (5000 Millisievert) stirbt
die Hälfte der Bestrahlten. Ab 10 Sv (10000 Millisievert)
besteht keine Überlebenschance.
Mit Niedrigstrahlung hat man es im Bereich von 0 bis 0,5 Sv
(0–500 Millisievert) zu tun. Diese Problematik war in den
vergangenen 25 Jahren Gegenstand von Untersuchungen in Folge der
Reaktorkatastrophe von Tschernobyl sowie beispielsweise auch von
Studien an Beschäftigten in Atomanlagen. Mögliche
Krankheiten, die als Spätschäden infolge von
Niedrigstrahlung entstehen, sind: Krebserkrankungen
einschließlich Leukämien, genetische Schäden in den
Folgegenerationen, schwere Fehlbildungen (u.a. Down-Syndrom,
Totgeburten, Fehlgeburten), Herz-/Kreislaufschäden,
Bluthochdruck, Diabetes, hirnorganische Veränderungen,
Augenschäden, sowie eine allgemeine
Infektionsanfälligkeit. (jW)
https://www.jungewelt.de/artikel/160882.strahlenschäden.html