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Lottogewinn mindert Hartz-IV-Anspruch

Essen/Bielefeld. Lotteriegewinne mindern den Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen, weil sie als Einkommen anzusehen sind und die Hilfsbedürftigkeit des Empfängers verringern. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen in einem am Dienstag veröffentlichen Berufungsurteil festgestellt. Das Essener Gericht bestätigte damit eine Entscheidung des Sozialgerichts Detmold. Ein Gewinner der Lotterie »Aktion Mensch« aus Bielefeld hatte dagegen geklagt, daß seine 500 Euro Gewinn auf die monatlichen Hartz-IV-Leistungen angerechnet wurden. Er habe seit zehn Jahren insgesamt 945 Euro in die Lotterie investiert und daher unterm Strich keinen Gewinn, sondern sogar Verluste erzielt, hatte er zur Begründung erklärt. Die Richter folgten dieser Argumentation jedoch nicht. Lediglich die für das Gewinnerlos gezahlten 15 Euro seien als Investition anzusehen und könnten von dem 500-Euro-Gewinn abgezogen werden. (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 26.01.2011, Seite 5, Inland

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