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28.09.2010
- → Feuilleton
1,3 Kilo
In einer Studie war von Münchner Rechtsmedizinern festgestellt worden, daß ein Maßkrugschlag ins Gesicht oder gegen den Kopf grundsätzlich lebensgefährlich sei und insofern als versuchtes Tötungsdelikt gelten müsse. Allerdings nur beim Einsatz eines fabrikneuen Glaskruges, der, 1,3 Kilogramm schwer, mit einer Geschwindigkeit von mehr als acht Metern pro Sekunde und ohne zu zerbrechen gegen den Kopf krache, wobei die Kraft beim Aufprall etwa acht Kilonewton betrage: »Diese Werte übersteigen die Toleranzgrenzen des menschlichen Schädels«. Bei gebrauchten und insofern weniger stabilen Krügen sei das Risiko geringer.
Die Idee, auf der Wiesn weniger verletzungsträchtige Krüge aus Plastik einzusetzen, war schon vor fünf Jahren an wütendem Protest traditionsbewußter Biertrinker gescheitert.
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