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Klage gegen Europawahl 2009
Berlin. Der deutsche Staatsrechtsprofessor Hans Herbert von Arnim
klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Europawahl 2009.
Er greife mit seiner Verfassungsbeschwerde die Wahl über
starre Listen an sowie die Fünf-Prozent-Hürde, berichtet
der Spiegel.
Dadurch, daß Parteien, die weniger als fünf Prozent der abgegebenen Stimmen erhalten, keine EU-Abgeordneten entsenden dürften, seien rund 2,8 Millionen deutsche Wählerstimmen unter den Tisch gefallen. Da das EU-Parlament keine Regierung wähle, entfalle auch das Argument drohender Zersplitterung, mit dem auf Bundesebene die Fünf-Prozent-Klausel gerechtfertigt wird.
(dapd/jW)
Dadurch, daß Parteien, die weniger als fünf Prozent der abgegebenen Stimmen erhalten, keine EU-Abgeordneten entsenden dürften, seien rund 2,8 Millionen deutsche Wählerstimmen unter den Tisch gefallen. Da das EU-Parlament keine Regierung wähle, entfalle auch das Argument drohender Zersplitterung, mit dem auf Bundesebene die Fünf-Prozent-Klausel gerechtfertigt wird.
(dapd/jW)
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