13.09.2010 / Inland / Seite 2
Klage gegen Europawahl 2009
Berlin. Der deutsche Staatsrechtsprofessor Hans Herbert von Arnim
klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Europawahl 2009.
Er greife mit seiner Verfassungsbeschwerde die Wahl über
starre Listen an sowie die Fünf-Prozent-Hürde, berichtet
der Spiegel.
Dadurch, daß Parteien, die weniger als fünf Prozent der
abgegebenen Stimmen erhalten, keine EU-Abgeordneten entsenden
dürften, seien rund 2,8 Millionen deutsche Wählerstimmen
unter den Tisch gefallen. Da das EU-Parlament keine Regierung
wähle, entfalle auch das Argument drohender Zersplitterung,
mit dem auf Bundesebene die Fünf-Prozent-Klausel
gerechtfertigt wird.
(dapd/jW)
https://www.jungewelt.de/artikel/150792.klage-gegen-europawahl-2009.html