Jetzt zwei Wochen gratis testen.
Gegründet 1947 Freitag, 19. April 2024, Nr. 92
Die junge Welt wird von 2767 GenossInnen herausgegeben
Jetzt zwei Wochen gratis testen. Jetzt zwei Wochen gratis testen.
Jetzt zwei Wochen gratis testen.
Aus: Ausgabe vom 11.09.2010, Seite 3 / Schwerpunkt

Keine Beweise

Das Internetportal steinbergrecherche.com veröffentlichte »zum 9. Jahrestag der massenmörderischen Gebäude­abrisse in den USA« eine »Erklärung gegen Volkshetze«:

A. Die Studie mit dem Titel »Es gibt keine Beweise dafür, daß Muslime am 11.September 2001 Flugzeuge entführten« kommt zu der Schlußfolgerung, daß die US-amerikanischen Behörden bis heute keinen Beweis für ihre Behauptungen über die Beteiligung von Arabern bzw. Muslimen am Massenmord des 11. September vorgelegt haben. Die Namen der 19 angeschuldigten Araber sind auf keinen beglaubigten Passagierlisten zu finden; keine Person hat sie in die Flugzeuge einsteigen gesehen; es gibt kein Dokument, das ihre Anwesenheit in den Flugzeugen belegt (…).

B. Laut Artikel 11 Absatz 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 gilt »jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird […] solange als unschuldig […], bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist«. Dieses rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung findet sich auch in Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Ein ordentliches Verfahren, oder eine unabhängige Untersuchung, wodurch die angebliche Teilnahme von Mohamed Atta und seinen Freunden an den Anschlägen des 11.September 2001 erwiesen worden wäre, hat es nie gegeben. Diese Personen als Massenmörder zu bezeichnen, stellt daher gemäß § 186 StGB eine »üble Nachrede« dar. (…)

C. Aus den vorstehend angeführten Gründen fordere ich die Medien auf,


– keine Bezichtigung Mohamed Attas und seiner Freunde als Verursacher der Anschläge des 11. September 2001 künftig im eigenen Verantwortungsbereich mehr zuzulassen;

– über das Faktum zu berichten, daß die Behörden der USA bis heute keine stichhaltigen Beweise für die Teilnahme von Mohamed Atta und seinen Freunden an diesen Anschlägen vorgelegt haben und

– Bedauern und Entschuldigung gegenüber den Angehörigen der Familien von Mohamed Atta und seinen Freunden für den Schmerz zum Ausdruck zu bringen, der ihnen durch rücksichtslose Berichterstattung zugefügt wurde.

Regio:

Mehr aus: Schwerpunkt