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28.05.2010
- → Inland
Kein Recht auf Gebet in der Schule
Berlin. Ein muslimischer Gymnasiast darf sein rituelles
Mittagsgebet nicht auf dem Schulgelände verrichten. Dies
entschied das Berliner Oberverwaltungsgericht am Donnerstag. Die
Richter begründeten ihr Urteil damit, daß der
Schulfrieden gestört werden könne, wenn der
16jährige nicht in einem seperaten Raum bete. Auf diesen habe
er aber keinen verfassungsrechtlichen Anspruch. Eine
Einschränkung der Religionsfreiheit sei in diesem Fall
gerechtfertigt.
Im September 2009 hatte das Verwaltungsgericht dem 16jährigen das Recht eingeräumt, in der Pause einmal täglich zu beten. Die Berliner Schulverwaltung, die gegen das vorinstanzliche Urteil Berufung eingelegt hatte, begrüßte die Entscheidung, gegen die Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden kann.
(apn/ddp/jW)
Im September 2009 hatte das Verwaltungsgericht dem 16jährigen das Recht eingeräumt, in der Pause einmal täglich zu beten. Die Berliner Schulverwaltung, die gegen das vorinstanzliche Urteil Berufung eingelegt hatte, begrüßte die Entscheidung, gegen die Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden kann.
(apn/ddp/jW)
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