-
28.05.2010
- → Inland
Rewe beugt sich Datenschützern
Köln. Nach Kritik von Datenschützern stellt der
Handelskonzern Rewe sein Verfahren zum bargeldlosen Bezahlen an
Supermarktkassen um. Verbraucher müßten ihre
EC-Kartenzahlung künftig per Geheimnummer bestätigen und
nicht mehr per Unterschrift, teilte ein Rewe-Sprecher am Donnerstag
mit.
Datenschützer hatten mehreren Supermarktketten, darunter auch Rewe, Verstöße gegen Datenschutzauflagen vorgeworfen. Die Kunden mußten bei dem sogenannten Online-Lastschriftverfahren eine Einwilligungserklärung zur Datenweitergabe und -speicherung unterschreiben. Sie erhielten aber weder ein Doppel dieses Papiers, noch wurden sie durch Aushänge aufgeklärt. Der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, nannte diese Praxis »eindeutig rechtswidrig«. Nach anfänglichem Zögern kündigte der Handelskonzern nunmehr an, die Datenschutzfragen »vollständig und eindeutig« klären zu wollen.Erst danach werde eine Wiederaufnahme des Unterschriftenverfahrens geprüft.
(AFP/jw)
Datenschützer hatten mehreren Supermarktketten, darunter auch Rewe, Verstöße gegen Datenschutzauflagen vorgeworfen. Die Kunden mußten bei dem sogenannten Online-Lastschriftverfahren eine Einwilligungserklärung zur Datenweitergabe und -speicherung unterschreiben. Sie erhielten aber weder ein Doppel dieses Papiers, noch wurden sie durch Aushänge aufgeklärt. Der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, nannte diese Praxis »eindeutig rechtswidrig«. Nach anfänglichem Zögern kündigte der Handelskonzern nunmehr an, die Datenschutzfragen »vollständig und eindeutig« klären zu wollen.Erst danach werde eine Wiederaufnahme des Unterschriftenverfahrens geprüft.
(AFP/jw)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland