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»Ossis« sind keine Ethnie

Stuttgart. Das Arbeitsgericht Stuttgart hat am Donnerstag die Klage einer offenbar wegen ihrer ostdeutschen Herkunft abgelehnten Stellenbewerberin abgewiesen. Diese hatte eine Stuttgarter Firma auf Entschädigung verklagt, weil sie ihre Bewerbungsunterlagen im Juli 2009 mit dem Vermerk »Ossi« auf dem Lebenslauf und daneben einem eingekreisten Minuszeichen zurücktgeschickt bekommen hatte. Darin sah die gebürtige Ostberlinerin Gabriela S. eine Benachteiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wegen ihrer »ethnischen Herkunft«. Das Arbeitsgericht urteilte, die Bezeichnung als »Ossi« könne zwar diskriminierend gemeint sein oder so empfunden werden, sie erfülle jedoch nicht das Merkmal der ethnischen Herkunft im Sinne des AGG. (apn/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 16.04.2010, Seite 2, Inland

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