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16.04.2010
- → Inland
Hotelverband denkt an Verfassungsklage
Berlin. Der Hotelverband Deutschlands hält eine sogenannte
Bettensteuer für verfassungswidrig. Diese Steuer, die bislang
die Stadt Köln beschlossen hat, würde vor Gericht keinen
Bestand haben, weil sie im Widerspruch zu dem von Bund und
Ländern beschlossenen Wachstumsbeschleunigungsgesetz stehe,
sagte der Verbandsvorsitzende Fritz Dreesen am Donnerstag in
Berlin. Seit der Reduzierung der Mehrwertsteuer für
Übernachtungen auf sieben Prozent diskutieren die Kommunen
eine Kulturförderabgabe. Der Kölner Stadtrat hat vor drei
Wochen beschlossen, die Erhebung einzuführen. Die Bettensteuer
in Höhe von fünf Prozent des Übernachtungspreises
soll von den Hotels bezahlt werden. Die nordrhein-westfälische
Landesregierung muß allerdings noch zustimmen. Andere
Städte wie Stuttgart wollen bei Erfolg nachziehen.
(APN/jW)
(APN/jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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