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Klage gegen »Schuldenbremse«

Kiel. Der schleswig-holsteinische Landtag hat Klage gegen die sogenannte Schuldenbremse beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Das gab Landtagspräsident Torsten Geerdts (CDU) am Donnerstag nachmittag in Kiel bekannt. Mit der Verankerung eines strikten Schuldenverbots im Grundgesetz verlören die Bundesländer »einen wesentlichen Teil ihrer haushaltspolitischen Gestaltungsmöglichkeiten«, lautete demnach die Kernaussage der hundertseitigen Klageschrift, die das Kieler Landesparlament von dem Verfassungsrechtsexperten Hans-Peter Schneider aus Hannover erarbeiten ließ. Damit verstoße die Regelung gegen das verfassungsrechtlich garantierte Bundesstaats- und Demokratieprinzip.

Bundestag und Bundesrat hatten im vergangenen Juni per Grundgesetzänderung die sogenannte Schuldenbremse beschlossen, die nur in Krisenzeiten ausgehebelt werden darf. Derzufolge dürfen die Länder ab 2020 gar keine neuen Schulden mehr machen. Der Gang nach Karlsruhe basiert auf einem Beschluß des Kieler Parlaments, den dieses in seiner letzten Sitzung vor der Landtagswahl am 26. September 2009 gefaßt hatte. Damals stimmten alle Parteien bis auf die CDU für die Klage.

Im Saarland forderte SPD-Landeschef Heiko Maas am Freitag die dortige Landesregierung auf, sich der Klage von Schleswig-Holstein anzuschließen. Die Schuldenbremse sei »nicht nur unsinnig«, sie bringe das Saarland auch in eine »existenzbedrohende Situation«, sagte Maas in Saarbrücken.

(AFP/ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 06.02.2010, Seite 4, Inland

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