06.02.2010 / Inland / Seite 4
Klage gegen »Schuldenbremse«
Kiel. Der schleswig-holsteinische Landtag hat Klage gegen die
sogenannte Schuldenbremse beim Bundesverfassungsgericht
eingereicht. Das gab Landtagspräsident Torsten Geerdts (CDU)
am Donnerstag nachmittag in Kiel bekannt. Mit der Verankerung eines
strikten Schuldenverbots im Grundgesetz verlören die
Bundesländer »einen wesentlichen Teil ihrer
haushaltspolitischen Gestaltungsmöglichkeiten«, lautete
demnach die Kernaussage der hundertseitigen Klageschrift, die das
Kieler Landesparlament von dem Verfassungsrechtsexperten Hans-Peter
Schneider aus Hannover erarbeiten ließ. Damit verstoße
die Regelung gegen das verfassungsrechtlich garantierte
Bundesstaats- und Demokratieprinzip.
Bundestag und Bundesrat hatten im vergangenen Juni per
Grundgesetzänderung die sogenannte Schuldenbremse beschlossen,
die nur in Krisenzeiten ausgehebelt werden darf. Derzufolge
dürfen die Länder ab 2020 gar keine neuen Schulden mehr
machen. Der Gang nach Karlsruhe basiert auf einem Beschluß
des Kieler Parlaments, den dieses in seiner letzten Sitzung vor der
Landtagswahl am 26. September 2009 gefaßt hatte. Damals
stimmten alle Parteien bis auf die CDU für die Klage.
Im Saarland forderte SPD-Landeschef Heiko Maas am Freitag die
dortige Landesregierung auf, sich der Klage von Schleswig-Holstein
anzuschließen. Die Schuldenbremse sei »nicht nur
unsinnig«, sie bringe das Saarland auch in eine
»existenzbedrohende Situation«, sagte Maas in
Saarbrücken.
(AFP/ddp/jW)
https://www.jungewelt.de/artikel/139097.klage-gegen-schuldenbremse.html