Zum Inhalt der Seite

Ausgleich in Projektform

Bremen. Die deutschen Anwälte der zivilen Opfer des von der Bundeswehr in Afghanistan veranlaßten Luftangriffs bei Kundus haben sich nach eigenen Angaben mit dem Verteidigungsministerium über eine Entschädigung geeinigt. Der Rechtsbeistand Bernhard Docke sagte am Donnerstag in Bremen, beide Seiten seien sich einig, daß das Geld nur projektbezogen und nicht an einzelne Betroffene ausgezahlt werde. Die Zahlungen sollten langfristig wirken und der ganzen Dorfgemeinschaft zugute kommen. Zusätzlich soll es noch eine Art kurzfristiger »Winternothilfe« in Form von Heizmaterial und ähnlichem geben. Am 4. September waren auf Anordnung der Bundeswehr zwei von Taliban entführte Tanklastzüge bombardiert worden. Nach NATO-Angabe wurden dabei bis zu 142 Menschen getötet.

(AFP/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 15.01.2010, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!