Zum Inhalt der Seite

Karlsruhe behandelt Datenspeicherung

Karlsruhe. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am 15. Dezember mündlich über mehrere Verfassungsbeschwerden zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung. Das teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit. Durch das Gesetz wurden Telekommunikationsfirmen verpflichtet, ab 2008 die Daten von Telefonverbindungen aller Bundesbürger und ab 2009 auch die Daten von Internetverbindungen anlaßlos jeweils sechs Monate lang zu speichern. Protokolliert wird damit, wer mit wem per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. Bei Handys wird zudem der Standort des Benutzers festgehalten. (ddp/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 28.10.2009, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen

Heute liegt der jungen Welt das achtseitige Extra »unser amerika« kostenlos bei. Die Ausgabe erhalten Sie im gut sortierten Pressehandel für 2,50 Euro.