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25.07.2009
- → Schwerpunkt
Hintergrund: UN-Sanktionen gegen Iran
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat bisher drei
Sanktionsbeschlüsse gegen Iran gefaßt: am 23. Dezember
2006, am 24. März 2007 und am 3. März 2008. Durch die
Strafmaßnahmen soll Iran vor allem zur unbefristeten
Einstellung der Urananreicherung sowie aller damit verbundenen
Arbeiten, wie etwa die Produktion von Zentrifugen, gezwungen
werden. Die zunehmenden Zeitabstände zwischen den Resolutionen
dokumentieren die wachsende Schwierigkeit der westlichen
Regierungen, Rußland und China für eine Eskalation der
Konfrontation zu gewinnen.
23. Dezember 2006: Der Iran darf nicht mit Gütern beliefert werden, die mit der Urananreicherung, der Wiederaufbereitung sowie dem Bau und Betrieb von Schwerwasserreaktoren oder mit der Entwicklung von Atomwaffen-Trägersystemen in Zusammenhang stehen. Das Auslandsvermögen von 10 iranischen Unternehmen und 12 Personen wird »eingefroren«.
24. März 2007: Alle Staaten und Finanzinstitutionen werden aufgerufen, dem Iran keine neuen Kredite oder Finanzhilfen zu gewähren; diese Maßnahme ist jedoch unverbindlich. Jeder Waffenexport aus dem Iran wird verboten. Die Liste der Unternehmen und Personen, deren Auslandsvermögen »einzufrieren« ist, wird um 13 bzw. 15 erweitert.
3. März 2008: Alle Staaten werden zur »Zurückhaltung« beim Zahlungsverkehr mit den iranischen Banken, vor allem Melli und Saderat, aufgerufen. Die Liste der sanktionierten Unternehmen und Personen wird nochmals verlängert. Kein Land darf die aufgeführten Personen einreisen oder durchreisen lassen. Alle Staaten werden aufgerufen, auf ihrem Territorium Schiffe bzw. Flugzeuge der Iran Shipping Line und der Iran Air Cargo durchsuchen zu lassen, sofern der Verdacht besteht, daß sie unter die Sanktionen fallende Waren transportieren.
Als nächste Stufe strebt die US-Regierung »lähmende« (crippling) Sanktionen an. Diese sollen in erster Linie die hohe Abhängigkeit Irans von importierten Raffinerieprodukten (beispielsweise Benzin) nutzen. Maximalvorstellung ist, nicht nur die Lieferung solcher Waren, sondern auch von Maschinen und Ersatzteilen für diese Branche zu verbieten und das Verbot vielleicht sogar mit einer Seeblockade zu überwachen.
(kt)
23. Dezember 2006: Der Iran darf nicht mit Gütern beliefert werden, die mit der Urananreicherung, der Wiederaufbereitung sowie dem Bau und Betrieb von Schwerwasserreaktoren oder mit der Entwicklung von Atomwaffen-Trägersystemen in Zusammenhang stehen. Das Auslandsvermögen von 10 iranischen Unternehmen und 12 Personen wird »eingefroren«.
24. März 2007: Alle Staaten und Finanzinstitutionen werden aufgerufen, dem Iran keine neuen Kredite oder Finanzhilfen zu gewähren; diese Maßnahme ist jedoch unverbindlich. Jeder Waffenexport aus dem Iran wird verboten. Die Liste der Unternehmen und Personen, deren Auslandsvermögen »einzufrieren« ist, wird um 13 bzw. 15 erweitert.
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3. März 2008: Alle Staaten werden zur »Zurückhaltung« beim Zahlungsverkehr mit den iranischen Banken, vor allem Melli und Saderat, aufgerufen. Die Liste der sanktionierten Unternehmen und Personen wird nochmals verlängert. Kein Land darf die aufgeführten Personen einreisen oder durchreisen lassen. Alle Staaten werden aufgerufen, auf ihrem Territorium Schiffe bzw. Flugzeuge der Iran Shipping Line und der Iran Air Cargo durchsuchen zu lassen, sofern der Verdacht besteht, daß sie unter die Sanktionen fallende Waren transportieren.
Als nächste Stufe strebt die US-Regierung »lähmende« (crippling) Sanktionen an. Diese sollen in erster Linie die hohe Abhängigkeit Irans von importierten Raffinerieprodukten (beispielsweise Benzin) nutzen. Maximalvorstellung ist, nicht nur die Lieferung solcher Waren, sondern auch von Maschinen und Ersatzteilen für diese Branche zu verbieten und das Verbot vielleicht sogar mit einer Seeblockade zu überwachen.
(kt)
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