25.07.2009 / Schwerpunkt / Seite 3
Hintergrund: UN-Sanktionen gegen Iran
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat bisher drei
Sanktionsbeschlüsse gegen Iran gefaßt: am 23. Dezember
2006, am 24. März 2007 und am 3. März 2008. Durch die
Strafmaßnahmen soll Iran vor allem zur unbefristeten
Einstellung der Urananreicherung sowie aller damit verbundenen
Arbeiten, wie etwa die Produktion von Zentrifugen, gezwungen
werden. Die zunehmenden Zeitabstände zwischen den Resolutionen
dokumentieren die wachsende Schwierigkeit der westlichen
Regierungen, Rußland und China für eine Eskalation der
Konfrontation zu gewinnen.
23. Dezember 2006: Der Iran darf nicht mit Gütern beliefert
werden, die mit der Urananreicherung, der Wiederaufbereitung sowie
dem Bau und Betrieb von Schwerwasserreaktoren oder mit der
Entwicklung von Atomwaffen-Trägersystemen in Zusammenhang
stehen. Das Auslandsvermögen von 10 iranischen Unternehmen und
12 Personen wird »eingefroren«.
24. März 2007: Alle Staaten und Finanzinstitutionen werden
aufgerufen, dem Iran keine neuen Kredite oder Finanzhilfen zu
gewähren; diese Maßnahme ist jedoch unverbindlich. Jeder
Waffenexport aus dem Iran wird verboten. Die Liste der Unternehmen
und Personen, deren Auslandsvermögen
»einzufrieren« ist, wird um 13 bzw. 15 erweitert.
3. März 2008: Alle Staaten werden zur
»Zurückhaltung« beim Zahlungsverkehr mit den
iranischen Banken, vor allem Melli und Saderat, aufgerufen. Die
Liste der sanktionierten Unternehmen und Personen wird nochmals
verlängert. Kein Land darf die aufgeführten Personen
einreisen oder durchreisen lassen. Alle Staaten werden aufgerufen,
auf ihrem Territorium Schiffe bzw. Flugzeuge der Iran Shipping Line
und der Iran Air Cargo durchsuchen zu lassen, sofern der Verdacht
besteht, daß sie unter die Sanktionen fallende Waren
transportieren.
Als nächste Stufe strebt die US-Regierung
»lähmende« (crippling) Sanktionen an. Diese sollen
in erster Linie die hohe Abhängigkeit Irans von importierten
Raffinerieprodukten (beispielsweise Benzin) nutzen.
Maximalvorstellung ist, nicht nur die Lieferung solcher Waren,
sondern auch von Maschinen und Ersatzteilen für diese Branche
zu verbieten und das Verbot vielleicht sogar mit einer Seeblockade
zu überwachen.
(kt)
https://www.jungewelt.de/artikel/128693.hintergrund-un-sanktionen-gegen-iran.html