Zum Inhalt der Seite

Sonstiges

Spanische Nachtruhe

Barcelona. Am Donnerstag war die Tour de France in Spanien unterwegs. Es ging lange die Mittelmeerküste entlang. Das Peloton rollte durch Hochburgen des Massentourismus wie Lloret de Mar. Die 6. Etappe endete auf dem Montjuic in Barcelona. Abends fanden auch Dopingsünder im Teilnehmerfeld den Schlaf der Gerechten. In Spanien sind Dopingkontrollen zwischen 23 und 8 Uhr untersagt. Das »Königliche Dekret« trat im April in Kraft. Es ist mit dem Grundsatz der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA), nach dem Sportler 24 Stunden am Tag für Kontrollen zur Verfügung stehen müssen, unvereinbar, aber in Spanien gelten eigene Dopinggesetze. Zum Beispiel gehörte Alberto Contador zu den 50 Radprofis, die 2006 polizeilich verdächtigt wurden, beim Dopingarzt Eufemiano Fuentes in Behandlung gewesen zu sein. Sein Name ist wie von Geisterhand von der Liste der Verdächtigen verschwunden. Die Ermittlungsunterlagen sind bis heute nicht öffentlich. (sid/jW)

Zwei Tote in Nashville

Nashville. Der Exfootballstar Steve McNair wurde am vergangenen Samstag von seiner Geliebten Sahel Kazemi erschossen. Nach Abschluß der Ermittlungen erklärte Ronal Serpas, Polizeichef von Nashville: »Wir haben keine Hinweise darauf, daß eine andere Person in die Ereignisse verwickelt war.« Kazemi, eine 20jährige Kellnerin aus dem Iran, habe erst den 16 Jahre älteren Exquarterback, Vater von vier Kindern, mit vier Schüssen getötet und anschließend sich selbst. Die Waffe habe sie illegal für 100 Dollar erworben, nachdem sie eine andere Frau aus McNairs Wohnung hatte gehen sehen, in der dann auch die beiden Leichen gefunden wurden. McNair gewann mit den Tennessee Titans 2000 den Super Bowl und wurde 2003 zum wertvollsten Spieler (MVP) der NFL gewählt. 2007 beendete er bei den Baltimore Ravens seine Karriere. (sid/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 10.07.2009, Seite 16, Sport

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!