Aus: Ausgabe vom 01.07.2009, Seite 5	/ Inland
Streikrecht erneut außer Kraft
										Hamburg. Das Hamburger Arbeitsgericht hat bereits zum dritten Mal
einen Warnstreik von ver.di und GEW untersagt. Die Gewerkschaften
dürfen in den Kitas der Hansestadt nun keinen Arbeitskampf
für verbesserten Gesundheitsschutz führen. Die
Arbeitsrichter fällten die Verbotsentscheidung am Dienstag auf
Antrag der Kommunalen Arbeitgebervereinigung Hamburgs. Das Vorgehen
der Kommune und des Gerichts ist im bundesweiten Ausstand der
Kitabeschäftigten beispiellos. Als Vorwand dienen Bestimmungen
des Hamburger Personalvertretungsgesetzes. Demgegenüber hat
das Streikrecht in der Bundesrepublik Verfassungsrang. Ver.di hat
den Warnstreik vorerst abgesagt, geht aber vor dem
Landesarbeitsgericht in Berufung.
(jW)
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