Zum Inhalt der Seite

Versagen des Innenministeriums

Erklärung des innen- und rechtspolitischen Sprechers der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag und Obmann im Untersuchungsausschuß, Dr. Jürgen Martens

(…) Das Landesamt für Verfassungsschutz hat im Bereich der organisierten Kriminalität von 2003 bis 2006 umfangreiche Beobachtungen durchgeführt. Diese waren spätestens seit dem Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichthofes vom 21. Juni 2005 rechtswidrig, da die erforderliche Bedrohung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung fehlte. Zu dieser Einschätzung gelangte ebenfalls der Sächsische Datenschutzbeauftragte im Rahmen seiner Überprüfung des Landesamtes im Jahr 2006.

Mit einer nicht haltbaren Begründung wurde die Beobachtung der organisierten Kriminalität durch das Landesamt einfach fortgesetzt. Im Landesamt selbst fand keine ordnungsgemäße Kontrolle der Beobachtungstätigkeit im Bereich der organisierten Kriminalität statt. Ob die Voraussetzungen für die teilweise jahrelange Beobachtung von Personen durch das Landesamt überhaupt noch vorlagen, wurde ebenfalls nicht regelmäßig überprüft.
Anzeige


Das für die Aufsicht über das Landesamt für Verfassungsschutz zuständige Innenministerium hat auf allen Ebenen versagt. Die Aufsicht fand so gut wie nicht statt. Keiner der vernommenen Zeugen konnte sich an konkrete Maßnahmen der Dienstaufsicht erinnern. Die Kontrolle der Arbeit des Landesamtes ist bis zum jetzigen Zeitpunkt weder organisatorisch noch personell sichergestellt. Es findet sich keine Dokumentation einer regelmäßigen Überprüfung der Beobachtungstätigkeit des Landesamtes im Bereich der organisierten Kriminalität. (...)

Zum eigentlichen Ausgangspunkt der Affäre – der angeblichen Verbindung von hohen Vertretern aus Justiz und Politik mit der organisierten Kriminalität – konnten aus Sicht der FDP-Fraktion keine gesicherten Erkenntnisse gewonnen werden. Es hat es immer wieder Hinweise auf mögliche Verstrickungen gegeben. Daher bedarf der gesamte Vorgang einer weiteren Aufklärung.
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 24.06.2009, Seite 3, Schwerpunkt

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!