24.06.2009 / Schwerpunkt / Seite 3
Versagen des Innenministeriums
Erklärung des innen- und rechtspolitischen Sprechers der
FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag und Obmann im
Untersuchungsausschuß, Dr. Jürgen Martens
(…) Das Landesamt für Verfassungsschutz hat im Bereich
der organisierten Kriminalität von 2003 bis 2006 umfangreiche
Beobachtungen durchgeführt. Diese waren spätestens seit
dem Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichthofes vom 21.
Juni 2005 rechtswidrig, da die erforderliche Bedrohung der
freiheitlich-demokratischen Grundordnung fehlte. Zu dieser
Einschätzung gelangte ebenfalls der Sächsische
Datenschutzbeauftragte im Rahmen seiner Überprüfung des
Landesamtes im Jahr 2006.
Mit einer nicht haltbaren Begründung wurde die Beobachtung der
organisierten Kriminalität durch das Landesamt einfach
fortgesetzt. Im Landesamt selbst fand keine
ordnungsgemäße Kontrolle der Beobachtungstätigkeit
im Bereich der organisierten Kriminalität statt. Ob die
Voraussetzungen für die teilweise jahrelange Beobachtung von
Personen durch das Landesamt überhaupt noch vorlagen, wurde
ebenfalls nicht regelmäßig überprüft.
Das für die Aufsicht über das Landesamt für
Verfassungsschutz zuständige Innenministerium hat auf allen
Ebenen versagt. Die Aufsicht fand so gut wie nicht statt. Keiner
der vernommenen Zeugen konnte sich an konkrete Maßnahmen der
Dienstaufsicht erinnern. Die Kontrolle der Arbeit des Landesamtes
ist bis zum jetzigen Zeitpunkt weder organisatorisch noch personell
sichergestellt. Es findet sich keine Dokumentation einer
regelmäßigen Überprüfung der
Beobachtungstätigkeit des Landesamtes im Bereich der
organisierten Kriminalität. (...)
Zum eigentlichen Ausgangspunkt der Affäre – der
angeblichen Verbindung von hohen Vertretern aus Justiz und Politik
mit der organisierten Kriminalität – konnten aus Sicht
der FDP-Fraktion keine gesicherten Erkenntnisse gewonnen werden. Es
hat es immer wieder Hinweise auf mögliche Verstrickungen
gegeben. Daher bedarf der gesamte Vorgang einer weiteren
Aufklärung.
https://www.jungewelt.de/artikel/127001.versagen-des-innenministeriums.html